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Jubiläumsanlass 50 Jahre VID
Zuger Zeitung
Basler Zeitung

Seit Oktober 2014 betreiben wir eine Detektei auf der Insel Mallorca. Daher können wir Ihre Aufträge vor Ort kostengünstig und wie gewohnt professionell, speditiv und mit der nötigen Sorgfalt ausführen. 

20 Minuten (Presseartikel vom 30. Mai 2014)

Chefs setzen Detektive gegen Blaumacher ein
Detektiv darf IV-Rentner auf Balkon filmen
Ein Ermittler filmte eine IV-Bezügerin, wie sie auf ihrem Balkon putzte – ihr wird deshalb eventuell die Unterstützung gestrichen. Das Vorgehen der IV ist laut Bundesgericht zulässig.
mehr ...
Seit 1. Juli 2013 bieten wir in Zusammenarbeit mit der VID (Vereinigung international tätiger Privat-Detektive) eine fundierte, seriöse, praxisbezogene und zertifizierte Ausbildung zum Privatdetektiv/in an.
 Als offizieller Ausbildungspartner haben wir die Firma Elite-Guard GmbH (Ausbildungs- und Kompetenzzentrum für Sicherheitsfachkräfte) gewählt. Bei der Elite-Guard GmbH handelt es sich um eine eidgenössisch anerkannte Fachschule mit EduQua-Zertifikat.

Weitere Informationen
Die vid-agentur begrüsst das Urteil des BGH zum Einsatz von GPS

Der Bundesgerichsthof (BGH) hat in seinem Urteil vom 4. Juni 2013 entschieden, dass die heimliche Überwachung von Zielpersonen mittels eines GPS-Empfängers für Detektive und deren Auftraggeber strafbar ist!!!
mehr (pdf)...
01.11.2012    Die ipd-agentur verbindet sich partnerschaftlich als
                    Kooperationspartner mit den folgenden Unternehmen und
                    Verbänden:

                     Elite-Guard GmbH (Ausbildungs- und Kompetenzzentrum für
                                                  Sicherheitsfachkräfte und Ausbildung von
                                                  Privatdetektiven)

                     BBG (Berufsverband für das Begleitschutzgewerbe)

                     AFP (Akademie für Privatdetektive)

                     SSI (Swiss Security Investigation)
22.06.2012    Die ipd-agentur ist als Aktivmitglied dem Schweizerischen
                     Verband für Berufsdetektive (SVBD) beigetreten
28.04.2012    Der Inhaber und Geschäftsführer der ipd-agentur wird
                    von der Vereinigung international tätiger Privat-Detektive
                    (VID) zum neuen Präsidenten gewählt
24.04.2010    Die vid-agentur wird Vorstandsmitglied bei der Vereinigung
                     internatioal tätiger Privat-Detektive (VID)
Versicherungen dürfen Privatdetektive einsetzen
Nachricht auf drs.ch vom 16.6.2009

Gemäss Bundesgericht dürfen Versicherungen mögliche Simulanten durch Privatdetektive überwachen lassen. Die Praxis ist bei der Invalidenversicherung bereits üblich.

Unfall- und Arbeitslosenversicherung, Krankenkassen und andere Sozialversicherer dürfen bei Verdacht auf Versicherungsbetrug Privatdetektive einsetzen. Laut Bundesgericht besteht dafür eine ausreichende gesetzliche Grundlage.

Privatdetektiv deckt Betrug auf
Die Frage wurde durch einen Fall aus dem Jahre 2003 aufgeworfen. Damals war der Inhaber eines Ladens von einer Hebebühne fast sechs Meter in die Tiefe gestürzt. Nach einem Spitalaufenthalt blieb die Erwerbstätigkeit des Mannes nach seinen eigenen Angaben eingeschränkt. Die Schweizerische Mobiliar als Unfallversicherung zahlte ihm in der Folge die Behandlungskosten und Taggelder aus.

Im September 2004 stellte die Mobiliar ihre Zahlungen gestützt auf den Bericht eines Privatdetektivs ein. Seine Observationen hatten ergeben, dass der angeblich Arbeitsunfähige bis zu 12 Stunden täglich in seinem Geschäft tätig war. Nach Ansicht der Versicherung hatte er die Beschwerden nur simuliert.

Beschwerde zweimal abgewiesen
Das Berner Verwaltungsgericht segnete das Vorgehen der Versicherung im vergangenen August ab. Die 1. Sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts in Luzern hat die Beschwerde des Mannes in Ihrer Sitzung vom Montag nun ebenfalls abgewiesen.

Gängige Praxis bei der IV
Nach Ansicht der Richtermehrheit besteht eine ausreichende gesetzliche Grundlage dafür, dass die Sozialversicherer die Observation möglicher Simulanten durch Privatdetektive in Auftrag geben, wie dies bei der IV schon zulässig ist. Die Berichte der privaten Ermittler seien als Beweismittel verwertbar.

Sozialversicherungsrecht als Grundlage
Laut dem Entscheid ergibt sich die Gesetzgrundlage für den Einsatz von Privatermittlern aus der Vorschrift im Gesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, wonach die Versicherer die notwendigen Abklärungen von Amtes wegen vorzunehmen hätten. Dazu gehöre die Beweisbeschaffung.

Nur leichter Eingriff in Privatsphäre
Gemäss dem Gericht handelt es sich bei einer Observation, durchgeführt im öffentlichen Raum, nur um einen leichten Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen. Dieser Eingriff könne mit dem öffentlichen Interesse an der Bekämpfung von Missbräuchen in der Sozialversicherung gerechtfertigt werden.

Nicht erlaubt seien natürlich Beobachtungen aus dem Intim- oder Geheimbereich. Eben so wenig dürfe Versicherten eine „Falle“ gestellt werden, indem sie etwa vom Ermittler zu einer Handlung verleitet würden, die sie von sich aus nicht vornehmen würden.

Nachricht auf drs.ch vom 16.6.2009